Kosten
Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss für eine psychotherapeutische Behandlung an Ihre Krankenkasse zu stellen. Für die Gewährung eines Zuschusses wird von Seiten der Krankenversicherung die Diagnose eine sogenannten „krankheitswertigen Störung“ (nach ICD 10) verlangt. Wird der Zuschuss genehmigt, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen Teilbetrag von € 21,80 pro Sitzung.
Für die Bewilligung des Kostenbeitrags ist zudem eine Bestätigung eines/r praktischen ÄrztIn darüber notwendig, dass Sie sich spätestens vor der zweiten Psychotherapiestunde einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben. Dabei sollen etwaige körperliche Krankheiten, die die psychischen Probleme vielleicht (mit-)beeinflussen, abgeklärt werden. Das dafür nötige Formular finden Sie bei Ihrer/m ÄrztIn.
Das Antragsformular für die Krankenkasse, das Sie von mir erhalten, ist dann gemeinsam mit der ärztlichen Bestätigung und der Honorarnote spätestens vor der fünften (bzw. 11.) Sitzung an Ihre Krankenversicherung zu senden.
Ihre Krankenkasse kann dann den Kostenzuschuss für maximal 50 weitere Psychotherapiesitzungen gewähren. Sollte der psychotherapeutische Prozess mehr Zeit in Anspruch nehmen, wird vor Ablauf der bewilligten Stunden ein neuer Antrag gestellt.